• Mi. Dez 4th, 2024

Dipl. Psych. Michael Harder

Praxis für Psychotherapie – Coaching – Ehe- und Paarberatung

Ablauf und Kosten

Wie ist der Ablauf einer  Beratung oder Therapie?

Zunächst vereinbaren Sie telefonisch mit mir einen Termin für ein Vorgespräch. Hierbei können wir uns gegenseitig kennenlernen und die aktuelle Situation besprechen. Anschließend erläutere ich Ihnen den möglichen Ablauf und die Dauer einer Beratung.

Dieses Vorgespräch dauert etwa 50 Minuten und am Ende entscheiden Sie, ob und wann Sie weitere Termine wahrnehmen möchten.
Die anschließende Beratung erfolgt in Sitzungen von mindestens 60 Minuten Dauer. Diese können bei Bedarf um Intervalle von jeweils 15 Minuten verlängert werden.
Eine Beratung kann auch telefonisch erfolgen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Abschnitt Eheberatung/Häufig gestellte Fragen.

Welche Kosten entstehen?
Für ein Vorgespräch investieren Sie 65 € (50 Minuten). Das weitere Vorgehen und die damit verbundenen Kosten werden wir in diesem Erstgespräch besprechen.

Für eine telefonische Beratung berechne ich 20 € pro angefangene Viertelstunde. Eine telefonische Beratung ist nur bei bestehenden Patienten und bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung möglich.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher ab, damit ich den Termin ggf. anderweitig belegen kann. Termine, die nicht wahrgenommen und auch nicht rechtzeitig abgesagt werden, werden mit dem normalen Stundensatz berechnet.

Da ich nicht mit den Krankenkassen direkt abrechnen kann, rechne ich mit Ihnen privat ab und Sie kümmern sich selbst um die ggf. mögliche Erstattung bei Ihrer Krankenkasse. Hierbei bin ich Ihnen natürlich gerne behilflich.

Bei Privatpatienten liegt es an dem von Ihnen gewählten Tarif, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Viele Privatkrankenkassen bieten die Übernahme der psychotherapeutischen Behandlung an.

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen generellen Anspruch auf Ersatz der Kosten. Sie können jedoch einen Antrag auf Kostenerstattung stellen, wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Behandlung bei einem kassenzugelassenen Therapeuten mit einer unzumutbaren Wartezeit verbunden wäre (was in der Regel der Fall ist!).

Wenn Sie die Auslagen dennoch nicht von der Krankenkasse erstattet bekommen sollten, so können Sie diese in der Steuererklärung als „Sonderausgabe“ geltend machen. Das Finanzgericht Münster hat bestätigt (Az: 3 K 2845/02 E), dass dies auch für die psychotherapeutische Behandlung bei Privattherapeuten gilt.

Die Kosten für berufsbezogenes Coaching sind für Gewerbetreibende und Freiberufler normale Betriebsausgaben, die auch entsprechend von der Steuer absetzbar sind.
Als Angestellter haben Sie die Möglichkeit, diese in der Anlage N zur Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend zu machen.